Sie haben einen Konflikt, einen Streit, eine Meinungsverschiedenheit mit einer anderen Person oder auch einer Organisation oder Institution?

Zuerst einmal werden Sie in der Regel versuchen, diesen durch direkte Verhandlung unmittelbar mit der anderen Konfliktpartei zu lösen.

Wenn dieses nicht gelingt, werden Sie in der Regel eine dritte Partei bitten, in diesem Fall zu entscheiden. Ihr Einfluss auf das Ergebnis ist dabei gering.

 

Mediation löst Konflikte anders!

Mediation bedeutet Vermittlung und basiert auf einem konstruktiven, gemeinschaftlichen Umgang miteinander.

Mediation ist ein Weg, Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten oder Konflikte auf bessere Art zu beseitigen oder zu lösen.

Das Ziel der Mediation ist es sogenannte win-win Lösungen anzustreben, also Lösungen, bei denen für beide Konfliktparteien mehr herauskommt als bei einem einfachen Kompromiss.

Anstelle einer Entscheidung eines Dritten erarbeiten Sie selbst gemeinsam mit der anderen Konfliktpartei unter der Führung eines neutralen Dritten die Lösung.

Dieser neutrale Dritte ist eine Mediatorin oder ein Mediator.

 

Zum Einstieg zwei Definitionen.

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren,

bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren

freiwillig und eigenverantwortlich

eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis,
die die Parteien durch die Mediation führt.

Quelle: § 1 im Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.

Mediation ist ein sinnvolles Verfahren zur Lösung eines Konfliktes, wenn möglichst viele der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind.

  • Diskussionen oder Verhandlungen sind festgefahren
  • Beide Seiten haben das Bewusstsein, dass ein Konflikt vorliegt
  • Es wird eine Einigung gesucht, bei der keine der Konfliktparteien das Gesicht verlieren soll
  • Bei der Lösung geht es weniger darum, Recht zu bekommen, sondern vielmehr darum, eine faire Lösung zu finden
  • Die Parteien kennen sich bzw. stehen anderweitig in Beziehung zueinander
  • Die Parteien wollen, müssen oder werden auch in der Zukunft in Kontakt oder Beziehung bleiben
  • Ein teurer und langwieriger Rechtsstreit soll vermieden werden
  • Neben sachlichen Themen sind auch persönliche Themen Ursache des Konfliktes
  • Beide Parteien haben eine hohe Motivation, die Lösung des Konfliktes eigenverantwortlich zu erreichen
  • Es liegen keine sehr großen Machtunterschiede zwischen den Parteien vor

Es gibt für den Ablauf eines Mediationsverfahrens unterschiedliche Konzepte.

Am häufigsten werden Sie in der Mediation auf ein Phasenmodell mit fünf Phasen stoßen.

Dieses kann je nach Herkunft eigene Schwerpunkte setzen und ggf. noch erweitert werden.

So hat sich für mich folgendes Modell entwickelt:

Vorphase:      Erstkontakt mit kurzer Situationsbeschreibung, äußeren Rahmen klären

Phase I:        Vorstellung, Vereinbarungen zum Verfahren, Gesprächsregeln, Vertrag

Phase II:       Darstellung des Konfliktes, Bestandsaufnahme, Themen definieren

Phase III:     Konflikterhellung für jedes einzelne Thema

Phase IV:     Lösungsfindung für jedes einzelne Thema

Phase V:       Vereinbarung (schriftlich wegen der Überprüfbarkeit)

Nachphase:   Überprüfung

In der Mediation gibt es einige wesentliche Grundsätze die nachfolgend exemplarisch aufgeführt sind:

 

  • Das Potenzial zum Umgang mit und zur Lösung von Konflikten ist bei den Parteien vorhanden
  • Der Mediator informiert beide Parteien offen und vollständig über das Verfahren
  • Das Mediationsverfahren ist bestimmt von der Selbstverantwortung und Autonomie der Parteien
  • Der Mediator gewährleistet die Freiwilligkeit der Teilnahme am Verfahren
  • Der Mediator nimmt Bedürfnisse und Interessen beider Parteien gleichberechtigt auf und sichert Allparteilichkeit zu
  • Das Ergebnis und die Beendigung des Verfahrens bestimmen ausschließlich die Parteien
  • Der Mediator sorgt für ein faires Verfahren und sichert Vertraulichkeit zu
  • Der Mediator weist auf Grenzen seiner Kompetenz oder Allparteilichkeit hin

 

Viele Mediatoren haben sich verpflichtet, sich freiwillig an den von der Europäischen Union herausgegebenen Verhaltenskodex für Mediatoren zu halten.

Mediation wird in der Regel nach Stundenhonoraren vergütet. In den meisten Fällen werden die Kosten der Mediation zwischen den Konfliktparteien aufgeteilt.

Eine Orientierung können die Stundensätze geben, die für Mediation von den Rechtsschutzversicherungen im Privatrechtsschutz getragen werden. Dort wird häufig eine Honorar von 180 €/Stunde genannt.

Ich selber berechne im privaten Kontext 200 Euro pro Stunde inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%.

 

Einen anderen Orientierungsrahmen für Streitigkeiten im Wirtschaftskontext findet man bei der Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte, die gemeinsam von der Handelskammer Hamburg, dem Hamburger Institut für Mediation e.V. und der Rechtsanwaltskammer Hamburg betrieben wird. Dort steht: "Jeder Mediator kann für die Durchführung des Mediationsverfahrens gemäß der Hamburger Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte ein Stundenhonorar in Höhe von 150 bis 350 Euro bzw. ein Tageshonorar in Höhe von 1200 bis 2800 Euro, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, mit den Parteien vereinbaren."

Am häufigsten bewegen sich Honorare zwischen 150 und 300 €.

Dabei ist es unabhängig davon, ob ein Mediator im Quellberuf Psychologe, Kaufmann, Rechtsanwalt oder etwas anderes ist.

 

Zum Vergleich können die Kosten dienen, die bei einem Gerichtsprozess anfallen. Hier bietet die Seite Spiegel-Online einen Prozesskostenrechner an.

Einen guten Vergleich zwischen einem Gerichtsverfahren und der Mediation kann man einer Übersicht von Rechtsanwalt Dr. Winfried Grieger aus Essen entnehmen, die auf dem Portal der IHK Essen bereitgestellt wurde.

Den Großteil der Texte habe ich mit freundlicher Genehmigung der Website www.mediation.de entnommen und an meine Arbeitsweise angepasst.